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RG, 03.06.1913 - Rep. II. 69/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Bedeutung hat es, wenn der Bezogene eines Wechsels auf Anfrage des Wechselinhabers erklärt, daß das Akzept in Ordnung gehe?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wechselakzept; Garantievertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 337
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.01.1954 - II ZR 155/52
Rechtsschein. Kreditwürdigkeit
In den Fällen der Entscheidungen RGZ 82, 337 [339]; 101, 297 (301); 114, 289 (290) und 126, 374 (378) handelte es sich durchweg um die rechtlichen Auswirkungen von Verhandlungen, die zwischen den späteren Streitteilen unmittelbar geführt worden waren. - BGH, 23.02.1976 - II ZR 10/75
Consignationsvertrag - Eingehen einer wirksamen Verpflichtung durch Annahme eines …
Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, daß die Erklärung der Bereitschaft zur Einlösung des Wechsels in der Regel mit Blick auf die Schärfe der wechselmäßigen Zahlungsverpflichtung abgegeben wird und daher nicht ohne weiteres als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann (vgl. RGZ 82, 337, 338). - BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54
Rechtsmittel